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Diagnose bei nicht-tastbaren Befunden

Ihr Frauenarzt oder Radiologe entdeckt bei einer Ultraschalluntersuchung oder Mammographie eine nicht tastbare, aber auffällige Veränderung in Ihrer Brust. Diese legt fest, ob eine Klärung durch Gewebeprobe oder „nur“ eine Beobachtung der weiteren Entwicklung erforderlich ist. Er berät seine Empfehlung mit Ihnen und teilt sie Ihrem Frauenarzt mit. Wird Ihnen zu einer Biopsie geraten, lesen Sie bitte weiter bei Schritt 3.

Wichtig:
Lassen Sie sich möglichst von allen Untersuchungen eine Kopie des Befundberichts aushändigen.

1. Schritt (ambulant)
Die Brustexperten beurteilen Ihre mitgebrachten Bilder/Befunde und veranlassen gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen. Falls Ihnen jetzt eine Biopsie empfohlen wird, geht es weiter bei Schritt 3. Klären Sie, ob dafür dem Team auch ein Brustexperte aus dem Bereich der Pathologie angehört.

2. Schritt (ambulant)
Der Radiologe oder Gynäkologe führt die Gewebeentnahme durch. Dies geschieht unter Sichtkontrolle, möglichst mit Ultraschall, sonst mit Hilfe der Mammographie. Der Radiologe oder Gynäkologe schickt die Gewebeprobe mit den Bildern und seiner schriftlichen Beurteilung zum Pathologen.

3. Schritt (ambulant)
Der Pathologe stellt die Diagnose. Schriftlich muss er sich äußern, ob sein Befund zur Beurteilung des Radiologen passt. Diesen Bericht erhalten Sie, der Gynäkologe und der Radiologe.

4. Schritt (ambulant)
Ein Team aus Radiologe, Pathologe und Operateur / Frauenarzt berät die Untersuchungsergebnisse. Es prüft die Übereinstimmung zwischen den Befunden des Radiologen und des Pathologen und verständigt sich auf eine Empfehlung.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Sicher gutartiges Ergebnis: Keine Operation. Die Art und der Zeitabstand künftiger Kontrolluntersuchungen müssen aber festgelegt werden.
  • Unsicheres Ergebnis: Ergänzende Untersuchungen, beispielsweise Brust-MRT oder erneute Gewebeprobe (Schritt 2).
  • Sicher bösartiges Ergebnis: Operation erforderlich. Gemeinsame Planung, wie die Operation durchgeführt werden muss (Schritt 5). Aufklärungsgespräch mit Ihnen über den gemeinsam erarbeiteten Vorschlag. Beratung zu bestehenden Alternativen, beispielsweise kosmetische Aspekte bei der Brustkrebsoperation.
Weitere Schritte (stationär) >>

5. Schritt
Vor der Operation muss der nicht-tastbare Befund durch den Radiologen oder Gynäkologen (Mamasonographie) eindeutig gekennzeichnet, also markiert werden. Dabei sind die Informationen des Pathologen (beispielsweise über die Richtung der Ausdehnung des verdächtigen Brustherdes) zu berücksichtigen. Die Mammographiebilder oder Mamasonographiebilder müssen mit in den Operationssaal.

6. Schritt
Der Operateur muss das entfernte Brustgewebe eindeutig kennzeichnen, damit seine ursprüngliche Lage in der Brust nachvollziehbar bleibt. Um sicher zu gehen, dass der auffällige Herd auch tatsächlich entfernt wurde, wird die Gewebeprobe geröntgt und anschließend sofort vom Pathologen makroskopisch, d. h. mit bloßem Auge beurteilt. Nur wenn Radiologe und Pathologe bestätigen, dass Mikrokalk oder Herd nicht unmittelbar am Rand des entfernten Gewebes liegen, kann die Operation beendet werden.

7. Schritt
Für seine nun folgende mikroskopische Untersuchung und seine schriftliche Beurteilung benötigt der Pathologe wieder alle radiologischen Befunde und Aufnahmen ihrer Brust sowie einen genauen Operationsbericht des Operateurs, möglichst mit einer Skizze. Erst bei dieser Untersuchung kann der Pathologe endgültig beurteilen, ob der Tumor restlos („im Gesunden“) und mit dem nötigen Sicherheitsabstand entfernt wurde.

8. Schritt
Gemeinsame Beratung über die vom Pathologen gestellte Diagnose. Überprüfung, ob dabei die größtmögliche Aussagekraft erreicht wurde. Kontrolle, ob die Operation auch wirklich das bestmögliche Behandlungsziel gebracht hat. Besprechung, welche Folgen sich daraus für Sie als Patientin ergeben: z. B. zweite Operation.

9. Schritt
Sie werden nun über die Diagnose aufgeklärt. Dies umfasst Einzelheiten Ihres pathologischen Befundes, weitere Behandlungsschritte und künftig notwendige Kontrolluntersuchungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das:

Brustzentrum Oberberg
Wilhelm-Breckow-Allee 20
51643 Gummersbach

Telefon: 0 22 61.17 15 59
Telefax: 0 22 61.17 20 01

sabine.betz@klinikum-oberberg.de
sandra.schmelzer@klinikum-oberberg.de